Hausordnung der Schule Diderotstraße

Präambel

Das Zusammenleben vieler Menschen kommt ohne vernünftige Regeln nicht aus.
Die Hausordnung soll zu einem geordneten Ablauf des Schulbetriebs und zu einem guten Schulklima beitragen.
Das Zusammenleben vieler Menschen kommt ohne vernünftige Regeln nicht aus. Die Hausordnung soll zu einem geordneten Ablauf des Schulbetriebs und zu einem guten Schulklima beitragen. Dazu gehören Höflichkeit, gegenseitige Achtung und Rücksichtnahme, Freundlichkeit sowie Disziplin und Ordnung. Diese Prinzipien schließen Gewalt, Mobbing und Fremdenfeindlichkeit aus.

Verhaltensregeln

  • Wir erscheinen pünktlich, mit vollständigen Arbeitsmitteln und erledigten
    Hausaufgaben zum Unterricht. Wir sind spätestens 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn im Klassenraum und bei Stundenbeginn mit allem notwendigen Arbeitsmaterial an unserem Platz.
  • Mit dem Eigentum anderer gehen wir pfleglich um und haften für mutwillig verursachte Schäden.
  • Während des Aufenthalts im Schulhaus, auch in den Hauspausen bei Regen, verbleiben alle elektronischen Geräte im lautlosen Zustand in der Schultasche. Bei Verstoß wird das Gerät durch die Lehrkraft eingezogen und kann nach dem Unterricht durch die Eltern abgeholt werden. Foto-, Film- und Tonaufzeichnungen sowie das heimliche digitale Mithören vom Schulbetrieb sind für Schüler und Eltern nicht erlaubt. Bei Zuwiderhandlungen werden Ordnungsmaßnahmen ergriffen und es können Strafanzeigen erfolgen.
  • Die Nutzung von Smartphones oder Tablets ist in den Hofpausen auf dem Hof erlaubt. Das Verbot von Foto-, Film- und Tonaufnahmen und die Konsequenzen bei Zuwiderhandlung gelten analog.
  • Bei wiederholten Störungen des Unterrichts kann die Lehrkraft das Nacharbeiten des Schulstoffs nach dem regulären Unterricht im Schulgebäude anordnen. Die Eltern werden informiert.
  • Hieb- und Stichwaffen jeglicher Art, aufputschende Lebensmittel (z.B. Energy Drinks), Alkohol, (E)-Zigaretten, Drogen, Feuerzeuge und Laserpointer sind nicht erlaubt und werden bei Verstoß ebenfalls eingezogen.
  • Das Verlassen des Schulgeländes ist während der Unterrichts- und Pausenzeiten ohne besondere Erlaubnis nicht gestattet.
  • In den Hofpausen gehen alle Schüler auf den Schulhof. Die Sitzplätze im Speiseraum werden nur von den Teilnehmern der Speiseversorgung genutzt. Bei schlechtem Wetter (Abklingeln) bleiben die Schüler in den Klassenräumen.
  • In den kleinen Pausen halten sich alle Schüler im Unterrichtsraum auf.
  • Toilettengänge sollten nicht während des Unterrichts durchgeführt werden.
  • Essen und Trinken sind im Unterricht in der Regel nicht gestattet.
  • Schulfremde Personen melden sich im Sekretariat an.
  • Im Krankheitsfall ist das Sekretariat bis spätestens 8:00 Uhr zu informieren. Die ersten drei Krankheitstage können durch die Eltern entschuldigt werden. Ab dem vierten Krankheitstag muss ein ärztliches Attest vom Schüler eingeholt werden. Die schriftliche Entschuldigung ist bis zum dritten Krankheitstag in der Schule vorzulegen.
  • Zuspätkommende Schüler werden erfasst. Kommt ein Schüler oder eine Schülerin durch eigenes Verschulden mehr als 15 Minuten zu spät, wird die Zeit als Fehlstunde erfasst. Schülerinnen und Schüler melden sich dazu im Sekretariat. Häufige Fehlzeiten können zu Anzeigen beim Ordnungsamt führen.