Hausordnung der Schule Diderotstraße
Präambel
Das Zusammenleben vieler Menschen kommt ohne vernünftige Regeln nicht aus.
Die Hausordnung soll zu einem geordneten Ablauf des Schulbetriebs und zu einem guten
Schulklima beitragen.
Dazu gehören Höflichkeit, gegenseitige Achtung und Rücksichtnahme, Freundlichkeit sowie
Disziplin und Ordnung.
Diese Prinzipien schließen Gewalt, Mobbing und Fremdenfeindlichkeit aus.
Verhaltensregeln
- Im Schulgebäude nutzen die Schüler der Schule Diderotstraße nur den rechten Treppenaufgang.
- Wir erscheinen pünktlich, mit vollständigen Arbeitsmitteln und erledigten Hausaufgaben
zum Unterricht. Mit dem Vorklingeln begeben wir uns zu unserem Sitzplatz und packen
unsere Arbeitsmittel aus. Mit dem Stundenklingeln stehen alle Schüler an ihrem Platz. - Mit dem Eigentum anderer gehen wir pfleglich um und haften für mutwillig verursachte
Schäden. - Während der Schulzeit verbleiben alle elektronischen Geräte im lautlosen Zustand in der
Tasche. Bei Verstoß wird das Gerät durch die Lehrkraft eingezogen und kann nach dem
Unterricht durch die Eltern abgeholt werden. Foto-, Film- und Tonaufzeichnungen sowie
das heimliche digitale Mithören vom Schulbetrieb sind für Schüler und Eltern nicht
erlaubt. - Bei wiederholten Störungen des Unterrichts kann die Lehrkraft das Nacharbeiten des
Schulstoffs nach dem regulären Unterricht im Schulgebäude anordnen. Die Eltern werden
informiert. - Hieb- und Stichwaffen jeglicher Art, aufputschende Lebensmittel (z.B. Energy Drinks),
Alkohol, Zigaretten, Drogen, Feuerzeuge und Laserpointer sind nicht erlaubt und werden
bei Verstoß ebenfalls eingezogen. - Das Verlassen des Schulgeländes ist während der Unterrichts- und Pausenzeiten ohne
besondere Erlaubnis nicht gestattet. - In den Hofpausen gehen alle Schüler auf den Schulhof. Der Speiseraum wird nur von den
Essenteilnehmern genutzt. Bei schlechtem Wetter (Abklingeln) bleiben die Schüler in den
Klassenräumen. - In den kleinen Pausen halten sich alle Schüler im Unterrichtsraum auf.
- Toilettengänge sollten nicht während des Unterrichts durchgeführt werden.
- Essen und Trinken sind im Unterricht in der Regel nicht gestattet.
- Schulfremde Personen melden sich im Sekretariat an.
- Im Krankheitsfall ist das Sekretariat bis spätestens 8:00 Uhr zu informieren. Die ersten drei
Krankheitstage können durch die Eltern entschuldigt werden. Ab dem vierten Krankheitstag muss
ein ärztliches Attest vom Schüler eingeholt werden. Die schriftliche Entschuldigung ist bis zum
dritten Krankheitstag in der Schule vorzulegen.