Hausordnung der Schule Diderotstraße
Präambel
Das Zusammenleben vieler Menschen kommt ohne vernünftige Regeln nicht aus.
Die Hausordnung soll zu einem geordneten Ablauf des Schulbetriebs und zu einem guten Schulklima beitragen.
Das Zusammenleben vieler Menschen kommt ohne vernünftige Regeln nicht aus. Die Hausordnung soll zu einem geordneten Ablauf des Schulbetriebs und zu einem guten Schulklima beitragen. Dazu gehören Höflichkeit, gegenseitige Achtung und Rücksichtnahme, Freundlichkeit sowie Disziplin und Ordnung. Diese Prinzipien schließen Gewalt, Mobbing und Fremdenfeindlichkeit aus.
Verhaltensregeln
- Wir erscheinen pünktlich, mit vollständigen Arbeitsmitteln und erledigten Hausaufgaben zum Unterricht. Wir sind spätestens 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn im Klassenraum und bei Stundenbeginn mit allen notwendigen Arbeitsmaterialien an unserem Platz.
- Jedes Zuspätkommen von Lernenden wird dokumentiert. Häufige Fehlzeiten können zu Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen sowie zu Anzeigen beim Ordnungsamt führen.
- Mit dem Eigentum Anderer gehen wir pfleglich um und haften für mutwillig verursachte Schäden.
- Während des Aufenthalts im Schulhaus, verbleiben alle elektronischen Geräte im lautlosen Zustand in der Schultasche. Ausnahmen bilden von der Lehrkraft explizit erlaubte Einsätze für die unterrichtliche Nutzung.
- Bei Verstoß wird das Gerät durch die Lehrkraft eingezogen und die Rückgabe erfolgt am Ende des Schultages. Bei wiederholtem Verstoß kann das Gerät einbehalten und nur von den Sorgeberechtigten abgeholt werden.
- Foto-, Film- und Tonaufzeichnungen sowie das heimliche digitale Mithören des Schulbetriebes sind generell nicht erlaubt. Bei Zuwiderhandlungen werden Ordnungsmaßnahmen ergriffen und es können Strafanzeigen erfolgen.
- Die Nutzung digitaler Endgeräte ist in den Hofpausen auf dem Schulhof tonlos erlaubt.
Das Verbot von Foto-, Film- und Tonaufnahmen und die Konsequenzen bei Zuwiderhandlung gelten analog. - Bei wiederholten Störungen des Unterrichts kann die Lehrkraft das Nacharbeiten des Schulstoffs nach dem regulären Unterricht im Schulgebäude anordnen. Die Sorgeberechtigten werden informiert.
- Das Mitführen von Hieb- und Stichwaffen jeglicher Art, aufputschenden Lebensmitteln (z.B. Energy Drinks), Alkohol, (E)-Zigaretten, Cannabis, Drogen, Feuerzeugen und Laserpointern ist auf dem Schulgelände nicht erlaubt. Bei Verstoß werden die Gegenstände eingezogen und können nur durch die Sorgeberechtigten abgeholt werden. Das Ergreifen von Ordnungsmaßnahmen ist möglich.
- Das Verlassen des Schulgeländes ist während der Unterrichts- und Pausenzeiten ohne besondere Erlaubnis nicht gestattet. Bei unentschuldigtem Entfernen aus dem Schulgelände werden die Sorgeberechtigten informiert.
- In den kleinen Pausen halten sich alle Lernenden im Unterrichtsraum auf.
- In den Hofpausen gehen alle Lernenden auf den Schulhof. Die Sitzplätze im Speiseraum werden nur von den Lernenden genutzt, die an der Speiseversorgung teilnehmen. Bei schlechtem Wetter (Abklingeln) bleiben die Lernenden in den Klassenräumen und werden beaufsichtigt.
- Essen, Trinken und Toilettengänge sind während des Unterrichts in der Regel nicht gestattet. Ausnahmen können durch die Lehrkraft je nach Sachverhalt (z.B. ärztliches Attest, extreme Hitze) toleriert werden.
- Schulfremde Personen melden sich im Sekretariat an.
- Im Krankheitsfall ist das Sekretariat am ersten Krankheitstag bis spätestens 7:45 Uhr telefonisch oder schriftlich per E-Mail zu informieren. Bei Erkrankungen von 1- 5 Werktagen ist spätestens am dritten Krankheitstag ein schriftliches Entschuldigungsschreiben mit Begründung und Unterschrift der Sorgeberechtigten bei der Klassenleitung einzureichen. Ab einer Krankheitsdauer von mehr als 5 Tagen muss von den Lernenden ein ärztliches Attest als Nachweis bei der Klassenleitung oder im Sekretariat vorgelegt werden.