Liebe Schülerinnen und Schüler,
werte Eltern,
wir freuen uns, nun endlich unsere Schule wieder öffnen zu können. Da der kommende Wechselunterricht durch regelmäßige Selbsttests begleitet wird, erhalten Sie hier einige organisatorische Hinweise.
1.) Planung des Wechselmodells
Im Wechselmodell werden die Klassen halbiert und kommen zu unterschiedlichen Zeiten in die Schule. Präsenz- und Distanzlernen werden damit abwechselnd durchgeführt.
Damit jeder Schüler jede Woche in der Schule ist, haben wir uns für einen täglichen Wechsel entschieden. Demgemäß kommt die erste Gruppe einer Klasse Mo-Mi-Fr und die zweite Gruppe Di-Do. In der darauffolgenden Woche wird getauscht. Somit war jeder Schüler innerhalb von zwei Wochen bei allen Lehrern. Die Lehrer geben Aufgaben für die Lernzeit zu Hause mit.
In welcher Gruppe sich Ihr Kind befindet, erfahren Sie unter dem Punkt „Hinweise“. Nutzen Sie dazu das Passwort vom Vertretungsplan.
2.) 15.03.-19.03.2021 – freiwillige Testung der Klassenstufen 7-9
In der ersten Woche können wir leider noch keine umfassende Testung für alle Schülerinnen und Schüler anbieten. Allerdings kommt ein Testteam des DRK am Dienstag, den 16.03.2021 in unser Haus, um bei den Schülern der Klassenstufen 7-9 Schnelltests durchzuführen. Dabei handelt es sich um Schnelltests, die im hinteren Nasen-Rachenraum durchgeführt werden.
Die Testung in dieser Woche ist freiwillig. Wir empfehlen und wünschen uns aber dennoch eine umfassende Testbereitschaft, um stille Erkrankte (ansteckend, aber ohne Symptome) zu identifizieren, um das Risiko so klein wie möglich zu halten.
Da am Dienstag, den 16.03. nur die zweite Klassengruppe anwesend ist, finden sich die Schülerinnen und Schüler der ersten Klassengruppe, die sich freiwillig testen lassen wollen um 11:30 Uhr auf dem Schulhof ein, um an der Testung teilzunehmen.
Für die Teilnahme in der kommenden Woche müssen Sie unbedingt eine Erlaubnis und Datenschutzvereinbarung unterschreiben. Ihr Kind muss diese dann zwingend zum Test mitbringen. Diese finden Sie hier.
3.) Ab 22.03. – verpflichtende Testung der Klassenstufen 5-9
Ab dem 22.03.2021 sollen entsprechend dem Ministerbrief an unserer Schule genügend Selbsttests zur Verfügung stehen. Ab dem Moment ist ein wöchentlicher Selbsttest für alle Schülerinnen und Schüler unserer Einrichtung verpflichtend. Der Test ist kostenlos und wird immer am ersten Schultag (d.h. Montag oder Dienstag) in der ersten Stunde durchgeführt. Anders als die Tests, die nur durch geschultes medizinisches Personal durchgeführt werden, sind die Selbsttests so konzipiert, dass sie die Schüler selbst durchführen können. Sie nehmen dabei in der vorderen Nasenspitze einen Abstrich.
Auch für diesen Test ist einmalig eine von den Eltern unterschriebene Datenschutzvereinbarung notwendig. Diese wird vom Klassenlehrer am kommenden Mittwoch oder Donnerstag ausgegeben und am Freitag und Montag eingesammelt.
4.) Nichtteilnahme an den Selbsttests ab dem 22.03.2021
Die Selbsttests sind verpflichtend. Schülerinnen und Schüler, die den wöchentlichen Selbsttest verweigern, werden separiert und müssen von Ihren Eltern abgeholt werden. Sie nehmen dann nicht am Unterricht teil. Am folgenden Tag muss der Test nachgeholt werden.
Abwesende Schüler, die am Montag oder Dienstag nicht getestet wurden, melden sich an ihrem nächsten Schultag im Sekretariat, um den wöchentlichen Test nachzuholen.
Da bei Wiedereinsetzung der Schulbesuchspflicht auch Leistungskontrollen und Klassenarbeiten im Präsenzunterricht stattfinden, sollte auf Anwesenheit und Teilhabe geachtet werden. Unabhängig davon, wie man persönlich die aktuelle Situation bewertet, sollte sich Ihr Kind nicht der Selbsttestung verweigern. Die letzten Monate ohne Unterricht in der Schule waren für alle Beteiligten anstrengend genug. Unserer Schülerinnen und Schüler brauchen einen Lehrer und Gleichaltrige, um sich schulisch weiterzuentwickeln. Wir haben in der zurückliegenden Zeit alle gesehen, welche Bedeutung Unterricht im Klassenraum zukommt. Lassen Sie uns diesen Minimalkonsens einer „kinderleichten“ Testung finden.
5.) Verhalten bei positivem Testergebnis
Sollte es zu einem positiven Testergebnis kommen, wird ihr Kind zunächst von der Gruppe separiert. Die restliche Gruppe wird nach Hause geschickt, da nicht auszuschließen ist, dass eine Übertragung stattfand.
Ein Sorgeberechtigter holt dann den Schüler ab und begibt sich zum Arzt, um einen PCR-Test durchzuführen. Sollte dieser ebenfalls positiv ausfallen, informieren Sie die Schule und nehmen Kontakt zum Gesundheitsamt auf. Einen Handlungsleitfaden dazu finden Sie hier und hier auf Arabisch. Je nach Testergebnis bleibt die Klassengruppe in Quarantäne und erhält Distanzunterricht oder kommt wieder zurück.
6.) Betretungsverbot durch Externe ohne aktuellen Negativtest.
Es bleibt weiterhin Gebot der Stunde, unnötige Kontakte zu vermeiden. Sobald wir Selbsttests anbieten, dürfen auch nur Schulfremde (Eltern, Handwerker etc.) die Schule betreten, wenn sie einen aktuellen negativen (nicht älter als eine Woche) und ärztlich bestätigten Test vorweisen oder hier im Haus ein Selbsttest durchführen. Führen Sie Gespräche mit Lehrern und Schulleitung bevorzugt telefonisch.
7.) Weitere Hygienemaßnahmen
Neben den Selbsttests bleiben die bisherigen Hygienemaßnahmen bestehen. Diese umfassen insbesondere:
- Betretungsverbot bei Krankheitssymptomen wie Husten, Fieber, Geschmacks- und Geruchsverlust
- Pflicht zum Tragen einer FFP-2-Maske oder einer medizinischen Maske im Schulhaus und auf dem Schulhof
- Händewaschen nach Betreten des Schulhauses
- regelmäßiges Lüften in den Räumen (auf warme Kleidung achten)
- Einhaltung des Mindestabstands von 1,50 m
- freiwilliges Tragen des Mund-Nasen-Schutzes während des Unterrichts
- kein Imbissangebot, nur Möglichkeit der Schulspeisung für Besteller
8.) Berufspraktika, außerschulische Lernorte, Schulfahrten, GTA
Im Moment sind Berufspraktika noch nicht erlaubt. Es ist aber möglich, dass bei entsprechender positiven Entwicklung der Fallzahlen im späteren Frühjahr eine Durchführungsgenehmigung durch das Kultusministerium gegeben wird. Da unser Praktikumszeitraum im Juni ist, wollen wir auf diese Möglichkeit spekulieren. Informieren Sie aber die Praktikumsbetriebe, dass Sie aus aktuellem Anlass ggf. absagen müssen. Die Arbeitgeber wissen das einzuordnen.
Solange kein Regelunterricht stattfindet sind Klassenfahrten, Wandertage oder Exkursionen zu außerschulischen Lernorten sowie die Durchführung eines GTA-Angebots nicht vorgesehen.
Ich möchte mich nochmals für die Geduld bei der Unterstützung Ihres Kindes in den zurückliegenden Wochen bedanken. Uns hat diese Zeit sicherlich alle an organisatorische, technische und letztlich auch nervliche Grenzen gebracht. Dennoch bin ich zuversichtlich, dass wir mit einer hoffentlich stabilen Wiedereröffnung der Schule das Jahr noch zu einem guten Abschluss führen können!
Cliff Weidner
-Schulleiter-