Werte Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,
in wenigen Tagen beginnt das neue Schuljahr und wir freuen uns, gemeinsam im neuen Haus anzukommen und es zu unserer Schule zu machen.
Aufgrund der anhaltenden Infektionsgeschehens und organisatorischer Herausforderungen im neuen Haus, bitte ich, folgende Hinweise genau durchzulesen.
1.) SCHULSTART UND SCHULZEITEN
Aus organisatorischen Gründen mussten wir unsere Schulzeiten geringfügig ändern. Schauen Sie dazu bitte hier.
Am ersten Schultag treffen sich die Schülerinnen und Schüler der Klassen 6-9 ab 7:30 Uhr auf dem Schulhof und versammeln sich beim Klassenlehrer. Dieser geht dann gemeinsam mit den Schülern ins Klassenzimmer.
Die Schülerinnen und Schüler der Klasse 5 treffen sich um 8 Uhr auf dem Schulhof und werden dort den Klassenlehrern zugewiesen.
Der Unterricht endet für die Klasse 5 um 12 Uhr, für die Klassen 6-9 nach der 5. Unterrichtsstunde.
2.) HYGIENEMASSNAHMEN
Aufgrund der anhaltenden Pandemie sind alle Schüler zu folgenden Maßnahmen verpflichtet:
- SchülerInnen, Lehrern und Eltern, die akute Krankheitszeichen aufweisen (Husten, Fieber, Durchfall), ist der Zutritt zur Schule verboten
- Eine Mund-Nasenbedeckung ist immer mitzuführen
- Beim Betreten des Schulhauses, beim Toilettengang und beim Laufen durch die Gänge trägt jeder Schüler, Lehrer und Besucher eine Mund-Nasen-Bedeckung
- Während des laufenden Unterrichts im Klassenraum ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung freiwillig
- Nach dem Betreten des Schulhauses meldet sich jeder Besucher im Sekretariat, desinfiziert sich dort die Hände und trägt sich im Besucherbuch ein
- Die Schülerinnen und Schüler waschen sich vor Beginn ihrer ersten Schulstunde und nach beiden Hofpausen im Klassenzimmer die Hände. Alternativ ist auch eine Handdesinfektion möglich
- Sollten sich bei SchülerInnen während des Unterrichts akute Krankheitssymptome zeigen (Husten, Fieber, Durchfall) müssen diese unverzüglich von einem Personensorgeberechtigten abgeholt werden
- Bei Elternversammlungen und Gesprächen besteht für die gesamte Dauer Maskenpflicht, solange ein Abstand von 1,50 m nicht eingehalten werden kann
- Sollte ein Schüler keine Mund-Nasen-Bedeckung bei sich führen, wird er diese gegen die Abgabe eines Pfandes durch die Schule zur Verfügung gestellt bekommen
- Beim Aufenthalt auf dem Hof achten alle Schüler auf einen Mindestabstand von 1, 50 m zu Mitschülern, die eine andere Klasse besuchen
- Beim Aufenthalt im Speiseraum wird die Mund-Nasen-Bedeckung erst am Tisch abgenommen und es sitzen immer nur die Schüler einer Klasse zusammen
- der Schulsportunterricht findet bis auf Weiteres im Freien statt, bitte achten Sie auf entsprechende Sportkleidung
Wir wollen und müssen gemeinsam daran arbeiten, dass es nicht wieder zu einer Schulschließung kommt. Daher gilt es Infektionen und Ansteckungen in unserem Haus zu vermeiden.
Achten wir daher gemeinsam auf die Einhaltung der Regeln!
Ich wünsche allen Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrern einen guten Start ins neue Schuljahr!
Mit freundlichen Grüßen
Cliff Weidner
-Schulleiter-